Corona-Update
Liebe Patient*innen, liebe Angehörige, liebe Besucher unserer Homepage,
ab 01.03.2023 entfallen gemäß Infektionsschutzgesetz weitestgehend alle Corona-Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern.
Wir möchten Sie hier über alle geltenden Regelungen in unserer Klinik informieren:
Die Maskenpflicht in Krankenhäusern entfällt weitestgehend:
Patient*innen und Mitarbeiter*innen sind nicht mehr verpflichtet während des Aufenthalts im Krankenhaus eine Maske zu tragen.
Für Besucher gilt weiterhin eine FFP-2-Maskenpflicht!
Die Reihentestungen bei symptomlosen Personen entfallen. D. h., Patient*innen benötigen keinen Test mehr vor ambulanter oder stationärer Versorgung bei uns.
Auch die Testpflicht für Besucher*innen und das Personal entfällt.
Wenn ein*e Patient*in, Besucher*in oder Mitarbeiter*in jedoch irgendwelche respiratorischen Symptome aufweist, also z. B. Schnupfen, Husten, Heiserkeit o.ä., sollte ein diagnostischer SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest durchgeführt werden.
In letzten Konsequenzen wird gesetzlich eine COVID-19 Infektion gewertet wie eine normale Infektion, z. B. Influenza. Wir bitten Sie daher weiterhin die normalen hygienischen Maßnahmen zur Infektionsvermeidung zu beachten und einzuhalten:
- Desinfizieren Sie sich Ihre Hände beim Betreten unseres Hauses und nach Bedarf, z.B. nach dem Husten/Niesen.
- Beachten Sie die Husten- und Nies-Etikette. Husten und niesen Sie in ein Einmaltaschentuch oder in die Ellenbeuge!
Ihre Krankenhausleitung