Endoprothesenregister

Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) wurde eingerichtet, um allen Patient*innen die bestmögliche Behandlung zugänglich zu machen und die Qualität verwendeter Endoprothesen zu sichern und zu verbessern. Vorbild sind zahlreiche Endoprothesenregister anderer Länder, die bereits seit längerer Zeit etabliert sind. Dort konnte gezeigt werden, dass mit der Einführung eines Registers in den darauffolgenden Jahren die Häufigkeit von Prothesenwechseloperationen gesenkt werden konnte.

Mithilfe des EPRD lässt sich ermitteln, wie lange implantierte Hüft- oder Kniegelenkendoprothesen halten, bevor sie ausgewechselt werden müssen. Ferner werden die Gründe für den Prothesenwechsel erfasst. Das EPRD trägt so dazu bei, die Sicherheit für alle Patient*innen zu erhöhen.

Für alle Kliniken, die zum EndoProthikZentrum zertifiziert sind, ist die Beteiligung am EPRD verpflichtend.

Dennoch ist die Teilnahme der einzelnen Patient*innen freiwillig. Die Datenerfassung erfolgt nach strengen Datenschutzkriterien. Die erfassten personenbezogenen Daten werden pseudonymisiert (d. h. mit einer mehrstelligen Buchstaben- und Zahlenkombination) in das Register übermittelt. Eine direkte Übermittlung des Namens erfolgt nicht.

Für teilnehmende Patient*innen ergeben sich folgende Vorteile:

Im Falle von Auffälligkeiten eines Prothesentyps (z. B. kurze Haltbarkeit der Prothese, mechanische Komplikationen etc.) kann das EPRD die Krankenkasse und das behandelnde Krankenhaus informieren. Diese nehmen Kontakt mit den Betroffenen auf und besprechen das weitere Vorgehen.

Sollte nach Jahren ein Prothesenwechsel erforderlich werden, kann jede am EPRD beteiligte Klinik aus dem Register entnehmen, welche Implantate Jahre zuvor eingesetzt wurden. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn nur Teile einer Prothese gewechselt werden müssen.

 

Weitere Informationen finden sie in der Patienteninformation zur Datenübermittlung an das Endoprothesenregister Deutschland.