Rheumaorthopädie
Die Rheumaorthopädie hat seit vielen Jahren einen festen Stellenwert in der Behandlung des Patienten mit einer chronisch entzündlichen Gelenkerkrankung. In Kooperation mit Hausärzt*innen, Internistischen Rheumatolog*innen, betreuenden Orthopäd*innen, Pädiater*innen, aber auch Physiotherapeut*innen und Ergotherapeut*innen wird der Behandlungspfad festgelegt.
Kommt es trotz einer ausreichenden medikamentösen Basistherapie zu anhaltenden oder fortschreitenden Gelenkschmerzen oder -zerstörungen, muss eine operative Therapie überdacht werden.
Operative Therapien
Prinzipiell wollen wir natürlich vorbeugend tätig werden und durch eine gezielte Entfernung der Gelenkschleimhaut (Synovialektomie) und der Sehnenscheiden (Tenosynovialektomie) einer Zerstörung an Gelenk oder Sehnen vorbeugen.
Häufig sehen wir die Patient*innen aber erst, wenn bereits Schäden eingetreten sind. Es müssen dann zusätzlich wiederherstellende Eingriffe, wie Sehnennähte oder Ersatzplastiken durchgeführt werden, um weitere Funktionseinbußen zu vermeiden. Bei bestimmten Fehlstellungen (z.B. Hallux valgus, Spreizfuss, Krallenzehe) sind frühzeitig Umstellungsoperationen notwendig, ansonsten kommen nur noch Beseitigungen von Gelenkkontrakturen (Arthrolyse), Gelenkumformungen oder (teil-) -versteifungen in Frage. Diese können zwar einen Großteil der Schmerzen nehmen, bedeuten aber immer einen mehr oder minder starken Funktionsverlust.
Implantation von Gelenkendoprothesen
Ist der Erhalt eines Gelenkes nicht mehr möglich, so werden mit großem Erfolg Gelenkendoprothesen, vor allem am Hüftgelenk, Kniegelenk und Schultergelenk eingesetzt. Im Gegensatz zum Arthrosepatienten implantieren wir bei Patient*innen mit chronischem Gelenkrheuma Endoprothesen sehr erfolgreich auch am Sprunggelenk, Ellenbogengelenk, Handgelenk und Fingergelenken.
Rheumatische Wirbelsäulendeformierungen und –instabilitäten werden durch die Wirbelsäulenchirurgie korrigiert und stabilisiert.
Wesentlich für eine erfolgreiche Behandlung ist jedoch nicht nur die stadiengerechte Therapie, sondern vor allem in einem gemeinsam mit dem Patienten erstellten Behandlungsplan festzulegen, welche Behinderung zur Verbesserung bzw. Erhalt der Funktion eine Operation notwendig macht.